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Was wird benötigt? Was ist zu tun?
Beratungstermin Vereinbaren Sie mit Ihrem Energieberater der erdgas oö. einen Termin. Er bespricht mit Ihnen den Erdgas-Hausanschluss und informiert Sie über die Installationsmöglichkeiten.
Kamin Fordern Sie von Ihrem Bezirksrauchfangkehrermeister ein Attest an, ob Ihr Kamin für Gasbetrieb geeignet ist. Besprechen Sie mit ihm eventuell notwendige Sanierungsmaßnahmen.
Heizungsplanung Planen Sie mit Ihrem konzessionierten Installateur Ihre neue Heizungsanlage – er erstellt dafür auch einen Kostenvoranschlag.
Förderungen Über Förderungsmöglichkeiten informieren Sie im Detail Ihr Energieberater und Ihre Hausbank.
Erdgas-Liefervertrag Um preisgünstig Erdgas beziehen zu können, sollten Sie einen Erdgas-Liefervertrag Full Service erdgas+transport mit der erdgas oö. abschließen.
Anmeldung Den unterzeichneten Netzzutrittsvertrag senden Sie bitte an das zuständige Kunden-Center, oder rufen Sie Ihren Energieberater an – er holt ihn persönlich ab.
Auftragsbestätigung Als nächstes erhalten Sie die Auftragsbestätigung über Ihre Erdgas-Hausanschlussanmeldung.
Bauarbeiten Einige Tage vor Baubeginn werden Sie über den konkreten Zeitpunkt der Arbeiten zur Errichtung Ihres Hausanschlusses verständigt.
Heizungsumbau Inzwischen haben Sie den Preis- und Leistungsvergleich der eingeholten Installateurangebote abgeschlossen und erteilen den Auftrag zum Heizungsumbau.
Montageabschluss Nach Fertigstellung der Heizungsanlage informiert Ihr Installateur den Erdgas-Netzbetreiber vom Abschluss der Montagearbeiten. Vergessen Sie nicht den Befund des Bezirksrauchfangkehrermeisters – dieser wird bei der Abnahme der Anlage benötigt.
Abnahme der Gasanlage Vor Inbetriebnahme der Erdgasheizung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Abnahme der Gasanlage, wozu Mitarbeiter des Erdgas-Netzbetreibers vom Land Oberösterreich als Abnahmeorgane autorisiert sind.
Zählermontage Ist alles fachgerecht durchgeführt, wird der Erdgaszähler montiert und Sie können Ihre wohlig warme Wohnung genießen.
Abrechnung Nach Abschluss aller Arbeiten erhalten Sie die Endabrechnung.
Teilzahlung Auf Wunsch wird alle ein bis zwei Monate eine Gasteilzahlung vorgeschrieben. Einmal jährlich wird der Zählerstand abgelesen und die Jahresabrechnung inklusive der anfallenden monatlichen Zählermieten erstellt.